Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Personal.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Personal.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Beauftragung Generaldirektor.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14 - D. Lgs. n. 33/2013,Art. 41, c. 2,3 - D. Lgs. n. 33/2013,Art. 47 D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20, c. 3, d.lgs. n. 39/2013, L. n. 441/198
Claudio Vitalini
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Beauftragung von Führungskräften.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14 - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20 - D. Lgs n. 39/2013
Keine Beauftragung erfolgt.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Ausgelaufene Beauftragungen von Führungskräften.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 14, c. 1. - D. Lgs n. 33/2013, L. n. 441/1982
In der Vergangenheit wurde keine Beauftragung gemacht.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Abwesenheitsquote.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 16, c. 3 - D. Lgs. n. 33/2013
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Autorisierte Nebentätigkeiten der Angestellten (Führungskräfte und Nicht-Führungskräfte).
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 18, c. 1 - D. Lgs. n. 33/2013
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Kollektivvertrag.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 21, c. 1, - D. Lgs. n. 33/2013
Es wird der Kollektivvertrag Handel (Contratto Collettivo Nazionale di Lavoro - CCNL) del Commercio) angewandt.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Zusatzvertrag.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 21, c. 2. - D. Lgs. n. 33/2013
Vielfalt ist für das IIT und für alle, die dort arbeiten, eine Bereicherung, von der alle profitieren. Deshalb dokumentiert der Geschlechter-Gleichstellungsplan (Gender Equality Plan; GEP) alle Maßnahmen - seien sie bereits umgesetzt oder noch in Planung - welche die Gleichstellung der Geschlechter fördern.
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