Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar:
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar:
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Beteiligungen an Gesellschaften.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 22 - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20 - D. Lgs n. 39/2013
Nicht anwendbar.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Privatrechtliche kontrollierte Gesellschaften.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 22 - D. Lgs. n. 33/2013, Art. 20, c. 3 - D. Lgs. n. 39/2013
Nicht anwendbar.
Laut den Vorgaben des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33/2013 und den späteren Änderungen und Ergänzungen sind in diesem Bereich die Informationen in Bezug auf folgende Bereiche verfügbar: Grafische Darstellung.
Entsprechende Rechtsvorschriften: Art. 22 - D. Lgs. n. 33/2013
Nicht anwendbar.
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